Die Brandverhütungsschau ist Teil des vorbeugenden Brandschutzes und dient der Überprüfung baulicher Anlagen. Im Rahmen der Brandverhütungsschau werden unter Umständen Mängel festgestellt, die Brand- oder Explosionsgefahren verursachen. Aber nicht nur der Brandschutz wird im Rahmen der behördlichen Brandverhütungsschau kontrolliert. Im Rahmen der Brandverhütungsschau werden gleichenteils auch Maßnahmen kontrolliert, die gegebenenfalls die Rettung und Selbstrettung von Menschen behindern oder gar unmöglich machen würden. Die rechtliche Grundlage für eine Brandverhütungsschau stammt aus dem Brandschutzgesetz §23 Abs. 1. Die Art und die Ausführung der Brandverhütungsschau ist in der Landesverordnung für die Brandverhütungsschau festgeschrieben.