Schulen, Kindergärten, Alten- und Pflegeeinrichtungen, Schwimm- und Freibäder und auch sonstige Betriebe sollten genau wissen, was zu tun ist wenn es brennt.
Eine entsprechende Alarmplanung kann auch Bestandteil einer Betriebsgenehmigung sein und unterscheidet sich von den Brandschutzordnungen Teil A, Brandschutzordnungen Teil B und Brandschutzordnungen Teil C.
Um sicherzugehen, dass wirklich jeder weiß was zu tun ist empfiehlt es sich diese Abläufe in einem entsprechenden Alarmplan oder Räumungskonzept zu fixieren.
Unsere Fachleute unterstützen Sie bei der Erstellung und geben Tipps und Hinweise aus der langjährigen Erfahrung als EInsatzkraft.