Brandschutzkonzepte und Brandsschutznachweise können aufgrund der geplanten Gebäudeausführung und / oder Nutzung erforderlich werden.
Generell sind Brandschutzkonzepte und Brandschutznachweise ab der Gebäudeklassen 4 und für alle Sonderbauten erforderlich. Hierzu gehören beispielhaft
Das Brandschutzkonzept und der Brandschutznachweis müssen auf die Bauart und die Nutzung, in Abhängigkeit der örtlichen Begebenenheiten, des jeweiligen Bauwerks abgestimmt sein. Dabei gilt es die Wirtschaftlichkeit des Bauvorhabens, trotz steigender Anforderungen, im Blick zu behalten.
Wir konzeptieren Ihnen ein genehmigungsfähiges Brandschutzkonzept oder Brandschutznachweis unter Berücksichtigung der optimalen Sicherheit zur Nutzbarkeit.
Ihr Ansprechpartner:
Sacha Münster