Was tun wenn es brennt? Die erforderlichen Maßnahmen werden in der Brandschutzordnung beschrieben. Die Regeln für das inhaltliche Erstellenund die Form der erforderlichen Aushänge wird in der DIN
14096:2014 geregelt. Die Brandschutzordnung wir din 3 Teilen erstellt. Nicht für jedes Objekt sind aber alle drei Teile erforderlich.
- Brandschutzordnung Teil A
Als Brandschutzordnung Teil A wird der Aushang bezeichnet, aus dem schlagwortartige Anweisungen bzw. Hinweise zum Handeln im Schadenfall heraus hervorgehen. Die Brandschutzordnung Teil A ist
praxisnah und schnell verständlich erstellt. Sie gilt für alle Menschen im Objekt.
- Brandschutzordnung Teil B
Die Brandschutzordnung Teil B richtet sich an alle Personen im Gebäude ohne Brandschutzaufgaben. Hierzu zählen alle Beschäftigten (auch kurzzeitige) sowie Bewohner und Besucher, auch wenn sich diese
nur kurzfristig im Objekt aufhalten. Die Brandschutzordnung Teil B ist ausführlicher gestaltet und beschreibt HInweise zur Brandverhütung sowie das Verhalten im Brandfalle. Alle MItarbeiter müssen
jährlich in der Brandschutzordnung unterwiesen werden. Die Unterweisung ist zu dokumentieren.
- Brandschutzordnung Teil C
Diese Brandschutzordnung richtet sich an alle Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben. Hierzu zählen die Brandschutzhelfer, Brandschutzbeauftragte oder eventuelle Sicherheitsbeauftragte im
Betrieb. Inhaltlich beschreibt die Brandschutzordnung Teil Cden umfassenden Teil des organisatorischen Brandschutzes im Rahmen der Sicherheitskonzeptes.