Flucht- und Rettungspläne sollen eine schnelle Flucht aus einem Gebäude gewährleisten. Dies muss nicht nur ortskundigen Personen ermöglicht werden. Auch Besucher der jeweiligen Objekte müssen die Möglichkeit haben sich schnell orientieren zu können.
Vielerorts besteht die Meinung, dass die Flucht der Personen durch die Feuerwehr sichergestellt wird. Mit den Fluchtplänen wird allerdings die "selbstständige" Flucht der betreffenden Personen aus dem Gefahrenbereich gewährleistet. Daher sind die Fluchtpläne auch an gut zugänglichen Orten in den Gebäuden offen auszuhängen.
Neben den Stand´s zur Erstellung der Pläne werden wesentliche Bestandteile der Flucht- und Rettungspläne in der ASR 2.3 "Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan" dargestellt.